Pflegehilfs­mittel zum Verbrauch

In unserer Apotheke können Sie neben Medikamenten auch Produkte zur Patientenversorgung erwerben.

Auch bei der Beantragung einer Pflegepauschale sind wir Ihnen gerne behilflich und versorgen Sie mit Pflegeprodukten.

Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

In Deutschland hat jeder Pflegebedürftige Anspruch auf kostenlose Verbrauchsmaterialien bis zu 40 Euro monatlich.

Voraussetzung ist, dass die pflegebedürftige Person zu Hause gepflegt wird. Dazu gehören auch Wohngemeinschaften oder Wohngeld. Zudem sollte die Betreuung durch eine Privatperson erfolgen (evtl. unterstützt durch einen ambulanten Dienst).

Was sind Verbrauchsmaterialien?

Care-Verbrauchsmaterialien sind Produkte, die aus hygienischen oder materiellen Gründen nur einmal verwendet werden sollten. Sie sollen die Hygienebedingungen in der häuslichen Pflege verbessern, um eine gute Infektionsprävention zu gewährleisten. Daher dienen sie der Versorgung einer pflegebedürftigen Person oder dem Schutz der Pflegeperson.

Verbrauchsmaterialien sind:

  • Bettschubladeneinsätze – die Körperflüssigkeiten aufnehmen und somit dem Pflegebedürftigen Trockenheit und höheren Liegekomfort gewährleisten.
  • Schutzkleidung – oder Schutzschürzen, wasserdicht und feuchtigkeitsabweisend für Pflegekräfte.
  • Wegwerf Handschuhe – die vor Keimen und Infektionen schützen.
  • Händedesinfektionsmittel – dienen dem hygienischen Schutz vor Keimen und verringern so das Risiko von Infektionskrankheiten.
  • Flaschendesinfektionsmittel – Einsatz in allen Bereichen, in denen Oberflächen mit Krankheitserregern belegt werden können.
  • Gesichtsmasken

Beantragen Sie Pflegehilfe in unserer Apotheke

Die Kosten für die Anschaffung dieser Pflegehilfsmittel können Versicherte bei der Pflegekasse beantragen und erstatten.

Für viele Kunden stellt die Beantragung von Hilfsmittelpauschalen jedoch eine Hürde dar. Unser Team steht Ihnen bei Fragen, wie zum Beispiel Anspruchsvoraussetzungen und welche Hilfsmittel beschafft werden können, mit Rat und Tat zur Seite.

Auch bei der Beantragung und Abrechnung der Pflegekasse sind wir Ihnen gerne behilflich. Nach Bewilligung durch die Pflegekasse erhalten Sie Monatspflegeprodukte aus unserer Apotheke in Berlin. Sie müssen sich nicht jeden Monat neu bewerben. Sie wird in der Regel einmal gewährt und dann auf unbestimmte Zeit genehmigt. Nur in Ausnahmefällen ist die Erlaubnis befristet.

Bestellen Sie einfach die Pflegeprodukte Ihrer Wahl und lassen Sie sich jeden Monat bequem nach Hause beliefern oder holen Sie sie selbst bei uns ab. Wir leiten die Rechnung an Ihre Pflegekasse weiter. Sie brauchen sich um nichts weiter zu kümmern.